Orthopädische Maßschuhe von Buß Orthopädie in Dörpen

Wir fertigen für Sie Spezialschuhe nach Ihren Maßen. Diese können vom Facharzt für Orthopädie bei Patienten verschrieben werden, die eine starke Fehlstellung haben und mit "herkömmlichen" Schuhen nicht zurechtkommen. Auf Antrag bei den Krankenkassen können die Schuhe als Hilfsmittel bezahlt werden.


Ihr persönlicher Schuh

Bei der Fertigung stehen für uns Funktionalität, Passgenauigkeit und Effektivität im Vordergrund.


Wir messen Ihren Fuß ganz individuell mit modernster Technik und fertigen Ihren persönlichen Schuh mit optimalem Ergebnis. Nicht zuletzt achten wir darauf, dass auch Mode und Design nicht zu kurz kommen.


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Fragen und Antworten zu orthopädischen Schuhen

Der gesetzliche Anteil beträgt aktuell € 76,00 zuzüglich € 10,00 Rezeptgebühr.

Den Rest trägt die Krankenkasse, wenn der Patient die Voraussetzungen für eine Versorgung mit orthopädischen Schuhen hat. 

Der Anspruch auf orthopädische Schuhe muss zuerst von der Krankenkasse anerkannt werden. Dann können 1 Paar Straßenschuhe (Haltbarkeit mind. 2 Jahre),

1 Wechselpaar Straßenschuhe (Haltbarkeit mind. 2 Jahre) und 1 Paar Hausschuhe (Haltbarkeit mind. 4 Jahre) über die Krankenkasse beantragt werden. In Ausnahmefällen kann auch ein Paar orthopädische Sportschuhe beantragt werden.

Ja, das ist möglich. Anträge können mit der jeweiligen Verordnung vom Facharzt für Orthopädie bei der Rentenkasse bzw. beim Arbeitsamt gestellt werden. 

Ihr Orthopädie-Schuhmachermeister hilft ihnen gerne bei der Antragsstellung und erstellt einen Kostenvoranschlag.

Ja, das ist möglich. Es ist eine Sonderanfertigung nur für den jeweiligen Kunden, deshalb ist es oft möglich Farbe und Modell auszusuchen. Fragen Sie gerne Ihren Orthopädie-Schuhmachermeister.

Ja, das kann häufig in einen orthopädischen Schuh eingebaut werden. Der Schuh sollte knöchelhoch sein und mit einer Knöchelkappe versehen werden. Fragen Sie dazu gerne Ihren Orthopädie-Schuhmachermeister.

Im Normalfall dauert eine Erstanfertigung ca. 6 Wochen. Es kann von Firma zu Firma unterschiedlich sein. Eine Folgeversorgung geht im Normalfall schneller. 

Bei einer Erstversorgung kann die reine Produktionszeit je nach Schwere der Versorgung bis zu 30 Stunden betragen.

Bei einer Erstversorgung sollte der Facharzt für Orthopädie die Notwendigkeit einer orthopädischen Schuhversorgung feststellen und dann eine Verordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung machen sie dann einen Termin bei einem Orthopädie-Schuhmachermeister. 

Ihr Orthopädie-Schuhmachermeister erstellt die notwendigen Unterlagen für die Krankenkasse und reicht sie auch ein. 

Ja, Sie können zwischen Klettverschluss, Schnürung mit Ösen und Haken oder Reißverschluss mit Schnürung (zum Verstellen z.B. bei einer Schwellung notwendig) und Boa-Verschluss wählen.

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